DIE EUROPÄISCHEN UNION

DER INHALT

Die Einleitung 3

Das Geschichte 4

Die Institutionen 4

Das Europäische Parlament. 4

Der Rat der Europäischen Union. 4

Die Kommission der Europäischen Union. 4

Der Gerichtshof. 4

Der Rechnungshof. 4

Der Bürgerbeauftragter. 4

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialasschuss. 4

Der Ausschuss der Regionen. 4

Die Europäische Zentralbank. 4

Die Europäische Investitionbank. 4

Welchen Nutzen bringt die EU fűr das Litauen 4

Welchen Nutzen bringt das Litauen fűr die EU. 4

Welche negetive Folgen kan das Litauen nach dem Eintritt in die EU haben 4

Die Interessen des Litauens und das Forderungsentsprechen in der EU 4

Kann man aus Der Eu Ausgehen? 4

Die Schlussfolderung 4

Die Literatur 4DIE EINLEITUNG

Wir leben in Europa, dem zweitkleinsten Erdteil. Heute sind eenge Freundschaften zwischen Menschen verschiedener Länder entstanden, sie besuchen sich gegenseitig, machen in fremden Ländern Urlaub und arbeiten miteinander. Und damit wir auch in Zukunft friedlich und harmonisch miteinander leben können, wurde die Europäische Union gegründet. Europa soll eins werden, damit es noch einfacher wird, in einem anderen Land einzukaufen, dorthin zu reisen, dort zu leben und zu arbeiten. Und deshalb werden wir schon in wenigen Jahren auch einheitliches Geld, eine einheitliche Währung, bekommen: den Euro.

Die Hauptziele der EU:

• Förderung ddes Wirtschafts- und Sozialfortschritts;

• Bildung das Territorium ohne Innengrenzen;

• Verteidigung seiner Interessen auf internationaler Ebene;

• Einführung der Staatsangehörigkeit der EU und Stärkung ihrer Interessen- und Rechtswahrnehmung;

• Entfaltung der Zusammenarbeit in Bereichen Justiz und Inneres;

• Einhaltung des europäschen Rechts.DAS GESCHICHTE

Schon Jahrzehnte früher haben viele Staaten in EEuropa zusammengearbeitet. Diese Vereinigung nannte sich Europäische Gemeinschaft. 1993 haben sich viele Staaten Europas zu einem gemeinsamen Bund geßlosen. Dieser Bund nennt sich Europäische Union. Man nennt sie kurz EU. Jeder Staat, der Mitglied in der EU wird, verpflichtet sich dazu, Frieden zu halten. Im Jahre 1997 gehörten zu der Europäischen Union schon 15 Staaten: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Ősterreich, Portugal, Schweden und Spanien. In diesen 15 Staaten leben über 370 Millionen Menschen. Die Europäische Fahne ist eine Gemeinschaftsflagge und ein Symbol fuhr ein vereintes Europa – und ganz wichtig für Frieden und Harmonie. Die zwölf Sterne wurden gewählt, weil sie die Vollkommenheit oder auch das Vollmaß symbolisieren.

Im Jahre 2002 können alle, aauch die Kinder das neue Geld, den Euro, in den Händen halten. Die neuen Geldscheine zeigen als Symbol der Offenheit auf der Rűckseite sind Brücken als Symbol der Verbindung sowie geografische Umrisse Europas abgebildet. Der Schriftzug Euro erscheint in lateinischer und griechischer Schrift.DIE INSTITUTIONEN

Die Europäische Union ist weder eine Föderation wie die USA noch einfach eine Organisation für die Zusammenarbeit von Regierungen wie die UNO. Sie ist in der Tat einzigartig. Die EU ist sehr einem Staat ähnlich. Wie jeder SStaat kann die EU nicht ohne Legislative-, Exekutive- und Judikativeverwaltung funktionieren.

Um diese Funktionen durchzusetzen, gründet die Europäische Union 5 Grundinstitutionen:

1. Europäisches Parlament (gewählt von den Bevölkerungen der Mitgliedstaaten);

2. Rat der Europäischen Union (Vertretung der Regierungen der Mitgliedstaaten);

3. Europäische Kommission (Motor und ausführendes Organ);

4. Europäischer Gerichtshof (gewährleistet die Einhaltung der Rechtsvorschriften);

5. Europäischer Rechnungshof (kontrolliert die nachhaltige und rechtmäßige Verwaltung des EU- Haushalts)

Und zusätzliche Institutionen:

1. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (vertritt die Standpunkte der organisierten Bürgergesellschaft in wirtschaftlichen und sozialen Belangen);

2. Ausschuss der Regionen (vertritt die Interessen regionaler und örtlicher Behörden);

3. Europäische Zentralbank (ist für Geldpolitik und für den Euro zuständig);

4. Europäischer Bürgerbeauftragter (setzt sich mit Beschwerden der Bürger über Missstände in der Verwaltung bei beliebigen Organen oder Stellen der EU auseinander);

5. Europäische Investitionbank (trägt durch die Finanzierung von Investitionsprojekten zur Umsetzung der Ziele der EU bei).

DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT.

Europäisches Parlament ist eines der fünf Grundinstitutionen der EU. Sein Hauptziel ist die Bürgerinteressen in der EU zu vertreten. Das Parlament erfüllt demokratische Tätigkeitskontrolle in ganzer EU. Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die öffentlich tragt und berät.

Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Strassburg, Brüssel und Luxemburg.

Im Juni 1979 wurde das Europäische Parlament erstmals in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Das EP hat 626 Mitglieder.

Die Vollmachten und Kompetenz des EP.

Das EP besitzt –– so wie jedes nationale Parlament – drei zentrale Befugnisse:

Gezetzgebungs- , Haushalts- und Kontrollbefugnisse.

1. Gezetzgebungsbefugniss. Das Parlament verabschiedet gemeinsam mit dem Rat die europäischen Gesetze.

2. Haushaltsbefugniss. Das EP und der Rat bilden die Haushaltsbehörde. Anders gesagt, sie teilen sich die Haushaltsbefugnis ebenso wie die Gesetzgebungsbefugnis.

Im Dezember eines jeden Jahres wird der Haushalt der Union beschlossen, der durch die Unterzeichnung des Parlamentspräsidenten in Kraft tritt. Das Parlament kann den Haushalt ablehnen, wenn es der Auffassung ist, dass dieser nicht den Bedürfnissen der Union entspricht. In diesem Fall muss das Haushaltsverfahren von vorn beginnen.

3. Kontrollbefugnis. Das Europäische Parlament übt neben der Haushaltskontrolle ganz allgemein die politische Kontrolle über sämtliche Tätigkeit der EU aus.

Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments:

• Haushaltsausschuss;

• Ausschuss für die Haushaltskontrolle;

• Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten;

• Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie;

• Ausschuss für Wirtschaft und Währung;

• Ausschuss für Beschäftigung und Soziale Angelegenheiten;

• Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik;

• Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung;

• Ausschuss für Fischerei;

• Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr;

• Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport;

• Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit;

• Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik;

• Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit;

• Ausschuss für konstitutionelle Fragen;

• Petitionsausschuss;

• Ausschuss für Recht und Binnenmarkt.

Fraktionen der EU.

Die Sitzordnung im Plenarsaal richtet sich nicht nach dden nationalen Delegationen, son.dern nach der Fraktionszugehörigkeit.

Derzeit gibt es sieben Fraktionen sowie einige fraktionslose Mitglieder:

PPE-DE – Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten.

PSE – Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas.

ELDR – Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas.

Verts ALE – Fraktion der Grünen Freie Europäische Allianz.

GueNGL – Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken Nordische Grüne Linke.

UEN – Fraktion Union für das Europa der Nationen.

EDD – Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede.

NI – Fraktionslos.

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION.

Der Rat ist das wichtigste Entscheidungsgremium der EU.

Es gibt neun verschiedene Zusammensetzungen des Rates:

 Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen.

 Wirtschaft und Finanzen.

 Justiz und Inneres.

 Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz.

 Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmark, Industrie und Forschung).

 Verkehr, Telekommunikation und Energie.

 Landwirtschaft und Fischerei.

 Umwelt.

 Bildung, Jugend und Kultur.

Der Rat bleibt trotzdem nur ein einziges Organ.

Der Rat hat diese sechs zentrale Aufgaben:

1) Er verabschiedet europäische Rechtsvorschriften.

2) Er sorgt für die Abstimmung der Grundzüge der Wirtschaftspolitik in den Mitgliedstaaten.

3) Er schließt internationale Übereinkünfte zwischen der EU und einem oder mehreren Staaten oder internationalen Organisationen ab.

4) Gemeinsam mit dem Europäischen Parlament genehmigt er den Haushaltsplan der EU.

5) Auf der Grundlage der vom Europäischen Rat festgelegten allgemeinen Leitlinien entwickelt er die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU.

6) Er koordiniert die Zusammenarbeit der nationalen Gerichte und Polizeikräfte in Strafsachen.

DIE KOMMISSION DER

EUROPÄISCHEN UNION.

Die Kommission ist ein politisch unabhängiges Organ, das die Interessen der gesamten EU vertritt und wahrt. Innerhalb des institutionellen Systems der EU bildet sie die Antriebskraft: sie schlägt Rechtsvorschriften, politische Maßnahmen und Aktionsprogramme vor und ist für die Umsetzung der Beschlüsse des Parlaments und des Rates verantwortlich.

Die Kommission hat ihren Sitz in Brüssel, aber sie verfügt auch über Büros in Luxemburg, Vertretungen in aller EU – Staaten und Delegationen in vielen Hauptstädten weltweit.

Die Neubesetzung der Kommission erfolgt alle fünf JJahre innerhalb von sechs Monaten nach der Wahl des Europäischen Parlaments.

Die Europäische Kommission hat im Wesentlichen vier Aufgaben:

1. Sie macht dem Parlament und dem Rat Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.

2. Sie setzt die EU – Politik um und verwaltet den Haushalt.

3. Sie überwacht (gemeinsam mit dem Gerichtshof) die Einhaltung des europäischen Rechts.

4. Sie vertritt die EU auf internationaler Ebene, zum Beispiel durch Aushandeln von Übereinkommen zwischen der EU und anderen Ländern.

1. Vorschläge für neue Rechtsvorschriften.

Die Kommission ist alleine für die Ausarbeitung von Vorschlägen für neue europäische RRechtsvorschriften verantwortlich, die sie dem Parlament und dem Rat vorlegt. Diese Vorschläge zielen auf die Wahrung der Interessen der Union und ihrer Bürger und nicht auf die Interessen bestimmter Länder oder Industriezweige ab.

2. Umsetzung der EU – Politik und des Haushalts.

Als EExekutivorgan der EU ist die Kommission für die Verwaltung des EU – Haushalts und der vom Parlament und vom Rat beschlossenen politischen Maßnahmen und Programme zuständig.

Ein Beispiel für ein Politikfeld, das die Kommission aktiv verwaltet, ist die Wettbewerbspolitik.

Unter den wachsamen Augen des Rechnungshofes verwaltet die Kommission den Haushalt. Beide Organe verfolgen dabei das Ziel, eine wirtschaftliche Haushaltsführung zu gewährleisten.

3. Durchsetzung des europäischen Rechts.

Sie wacht gemeinsam mit dem Gerichtshof über die ordnungsgemäße Anwendung des EU – Rechts in allen Mitgliedstaaten.

Wenn die Kommission. feststellt, dass ein EU – Staat europäische Rechtsvorschriften nicht anwendet und somit seine rechtlichen Verpflichtungen nicht erfüllt, ergreift sie Schritte, um diesen Verstoß abzustellen.

4. Vertretung der EU auf internationaler Ebene.

Die Europäische Kommission ist eine wichtige Sprecherin der EU auf internationaler Ebene. DDadurch können die Mitgliedstaaten in internationalen Foren wie der Welthandelsorganisation „mit einer Stimme“ sprechen.

Ferner ist die Kommission auch für das Aushandeln völkerrechtlicher Verträge im Nahmen der EU verantwortlich.DER GERICHTSHOF.

Der Gerichtshof der Europäischer Gemeinschaft (oft auch nur als „der Gerichtshof“ bezeichnet) wurde 1952 eingerichtet.

Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Rechtsvorschriften der EU („das Gemeinschaftsrecht“) in allen Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt und angewandt werden.

Der Gerichtshof ist befugt, in Rechtsstreitigkeiten zwischen Mitgliedstaaten, Organen der EU, Unternehmen und Privatpersonen zu entscheiden.

Er verfügt über eeinen Richter je Mitgliedstaat, so dass alle nationalen Rechtsordnungen der EU vertreten sind.

Dem Gerichtshof stehen acht „Generalanwälte“ zur Seite, deren Aufgabe es ist, in voller Unparteilichkeit öffentlich Schlussanträge zu den Rechtssachen, mit denen der Gerichtshof befasst ist, zu stellen und zu begründen.

Damit der Gerichtshof die Tausenden ihm vorgelegten Rechtssachen bewältigen kann und um den Rechtsschutz für die Bürger zu verbessern, wurde 1989 das „Gericht erster Instanz“ geschaffen. Dieses Gericht (das dem Gerichtshof beigeordnet ist) ist für Entscheidungen in bestimmten Arten von Rechtsstreitigkeiten zuständig, insbesondere für Klagen von Privatpersonen und Rechtssachen im Zusammenhang mit unfairem Wettbewerb zwischen Unternehmen.

Der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz wählen jeweils aus ihrer Mitte einen Präsidenten für die Dauer von drei Jahren.

Der Gerichtshof entscheidet in den Rechtssachen, mit denen er befasst wird. Die vier häufigsten Klagearten sind:

1. Ersuchen um Vorabentscheidung;

2. Vertragsverletzungsklagen;

3. Nichtigkeitsklagen

4. Untätigkeitsklagen.

Organisation der Arbeit des Gerichtshofes.

Nach dem Eingang einer Klage in der Kanzlei wird sie einem Richter und einem Generalanwalt zugeteilt.

Das darauf folgende Verfahren gliedert sich in zwei Phasen: in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil. Im ersten Teil tauschen alle beteiligten Parteien Schriftsätze aus. Darauf folgt der zweite Teil – die öffentliche Verhandlung.

Die Urteile des Gerichtshofes werden mit Stimmenmehrheit beschlossen und in öffentlicher Sitzung verkündet. Abweichende Meinungen werden nnicht bekannt gegeben.DER RECHNUNGSHOF.

Der Rechnungshof, der 1977 geschaffen wurde, prüft die Recht- und Ordnungsmäßigkeit aller Einnahmen und Ausgaben der Union und kontrolliert, ob der Haushaltsplan der EU wirtschaftlich ausgeführt wird.

Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied je EU – Staat. Die Mitglieder werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für drei Jahre.

Die Hauptaufgabe des Rechnungshofes besteht darin, die einwandfreie Ausführung des Haushaltsplans der EU- also die Recht- und Ordnungsmäßigkeit ihrer Einnahmen und Ausgaben – zu kontrollieren und die Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung zu gewährleisten. Seine Arbeit trägt damit dazu bei, dass die Wirksamkeit und Transparenz des Gemeinschaftssystems sichergestellt wird.

Um diese Aufgabe wirkungsvoll erfüllen zu können, muss der Rechnungshof von allen anderen Organen unabhängig sein, aber gleichzeitig in ständigem Kontakt zu ihnen stehen.

Der Rechnungshof kann selbst keine rechtlichen Schritte setzen. Wenn die Rechnungsprüfer Betrugsfälle oder Unregelmäßigkeiten aufdecken, teilen sie dies den zuständigen Organen der EU so rasch wie möglich mit, damit diese die geeigneten Maßnahmen ergreifen können.

DER BÜRGERBEAUFTRAGTER.

Der Europäische Bürgerbeauftragte führt in den Organen und Institutionen der Europäischen Gemeinschaft, wie beispielsweise in der Europäischen Kommission, im Rat der Europäischen Union und im Europäischen Parlament, Untersuchungen durch und berichtet über Mißstände in der Verwaltungstätigkeit. LLediglich der Gerichtshof und das Gericht erster Instanz in deren Rechtsprechungstätigkeit fallen nicht in sein Mandat. Der Bürgerbeauftragte führt gewöhnlich Untersuchungen auf der Basis von Beschwerden durch, kann sie allerdings auch aus eigener Initiative einteilen.

Wie beschwert man sich?

Jeder Unionsbürger bzw. jede natürliche oder juristische Person mit Wohnsitz bzw. satzungsgemäßem Sitz in einem Mitgliedsstaat kann sich beim Europäischen Bürgerbeauftragten per Post, Fax oder E-Mail beschweren. Ein Beschwerdeformular ist im Büro des Bürgerbeauftragten heruntergeladen werden.

Viele Beschwerden, die den Europäischen Bürgerbeauftragten erreichen, beziehen sich auf einen Verwaltungsverzug, einen Mangel an Traspoarenz oder einen abgelehnten Zugang zur Information. Einige behandeln die Arbeitsbeziehungen zwischen Organen und ihren Mitarbeitern, die Personaleinstellung und Auswahlverfahren. Andere behandeln Vertragsbeziehungen zwischen Organen und privaten Unternehmen, beispielsweise im Fall einer vorzeitigen Beendigung eines Vertrages.

DER EUROPÄISCHE WIRTSCHAFTS- UND SOZIALASSCHUSS.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss ist ein beratendes Organ, das Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landwirte, Verbraucher und andere Interessengruppen, die gemeinsam die “organisierte Bürgergesellschaft” bilden, vertritt. In politischen Gesprächen mit der Kommission, dem Rat und dem Europäischen Parlament legt der EWSA ihren Standpunkt und vertritt ihre Interessen.

Der EWSA besteht aus 222 Mitgliedern. Aus seiner Mitte wählt er einen Präsidenten und zwei Vizepräsidenten auf zwei Jahre.

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat drei Hauptaufgaben:

• Er berät den Rat, die

Kommission und das Europäische Parlament entweder auf deren Ersuchen oder auf eigene Initiative.

• Er ermutigt die Bürgergesellschaft zu einer stärkeren Beteiligung an der politischen Entscheidungsfindung in der EU.

• Er stärkt die Rolle der Bürgergesellschaft in Drittstaaten und unterstützt die Schaffung beratender Strukturen.DER AUSSCHUSS DER REGIONEN.

Der Ausschuss der Regionen ist ein beratendes Organ, das aus Vertretern der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften Europas besteht. Er gewährleistet, dass sie ihren Standpunkt zur Politik der Europäischen Union einbringen können und dass regionale und lokale Identitäten und VVorrechte respektiert werden.

Der Ausschuss besteht aus 222 Mitgliedern.

Die Aufgabe des Ausschuses der Regionen besteht darin, den Stadtpunkt der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Rechtvorschriften der EU einzubringen. Dies geschieht durch die Abgabe von Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission.

Die Mitglieder des Ausschusses verteilen sich auf die folgenden sechs “Fachkommissionen”.

• Fachkommission für Kohäsionspolitik (COTEK)

• Fachkommission für Wirtschafts- und Sozialpolitik (ECOS)

• Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE)

• Fachkommission für Kultur und Bildung (EDUC)

• Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa (CONST)

• Fachkommision für Außenbeziehungen (RELEX)

DIE EUROPÄISCHE ZENTRALBANK.

Von den 15 MMitgliedstaaten der EU haben nun 12 eine gemeinsame Währung, den Euro. Die Euro-Banknoten und –Münzen kamen am 1. Januar 2002 in Umlauf.

Die Europäische Zentralbank (EZB) wurde 1998 durch den Vertrag über die Europäische Union gegründet, um diese neue Währung einzuführen uund zu verwalten.

Zu den vorrangigen Aufgaben der EZB gehört die Sicherstellung der Preisstabilität im Euro – Gebiet, um die Kaufkraft des Euro zu wahren.

Erstens kontrolliert sie die Geldmenge. Wenn diese im Vergleich zum Angebot an Waren und Dienstleistungen zu hoch ist, steigt die Inflation.

Zweitens beobachtet sie die Preisentwicklung und beurteilt das daraus entstehende Risiko für die Preisstabilität im Euro – Gebiet.

DIE EUROPÄISCHE INVESTITIONBANK.

Die Aufgabe der EIB besteht in der Finanzierung von Projekten, mit denen die Ziele der Europäischen Union verwirklicht werden. Sie erhält keine Mittel aus dem Haushalt der EU.

Die Projekte, in die die Bank investiert, werden anhand der folgenden Kriterien sorgfältig ausgewählt:

• Sie tragen zur Erreichung von Zielen der EU bei;

• Sie müssen hauptsächlich Vorteile für besonders benachteiligte Regionen bringen;

• Sie müssen zzur Eröffnung weiterer Finanzierungsquellen beitragen.

WELCHEN NUTZEN BRINGT DIE EU FŰR DAS LITAUEN

Die Mitgliedschaft des Litauens in der EU wird für Litauen sehr nützlich. Erstens die Sicherheit der Republik wird steigen und die auswärtige Gefahr wird kleiner. Die EU Länder koordinieren Auβenpolitik. Viele Länder gehören. Viele Länder gehören zu der Osteuropäischen Union. Das ist eine Schutz – und Sicherheitsorganisation, die behauptet, dass es für Litauen genug ist, nur die Mitglieder der NATO zu sein. Aber diese Mitglieder verstehen die Sicherheit des LLitauens nicht richtig. Die Mitgliedschaft verringert nicht nur die äuβerliche Gefahr, sondern auch die Ordnung im Land befestigt und die innere Sicherheit erhöht: die Mitglieder lősen zusammen die Verbraucher, – terrorismus,- und Umweltprobleme.

Es wird weniger Konflikte und Miβverstandnisse zwischen den Mitgliedern der EU.

Die Mitgliedschaft in der EU hat auch die ökonomischen Vorzűge. Der Grund der EU ist der gemeinsame Markt, wo Waren, die Dienste, die Menschen und das Kapital frei existieren. Die Kaufmänner und die Händler können frei auf dem ganzen Territorium der EU handeln. Die Menschen können zueinander frei fahren, reisen, im Ausland arbeiten und dort lernen oder leben.

Ohne ökonomische Hindernisse wird man besser die Produktionsressourssourcen und die Naturschätze benutzen. Die Investoren können ihr Kapital investieren.

Jetzt ist noch schwer, die ökonomische Einwirkung der EU zu bestimmen. In Litauen werden auch viele Reformen durchgeführt. Bei der Integration des Litauens in die EU werden diese Reformen vorsetzen. Früher hat man versucht, den Einfluss der EU zu schätzen. Z.B. war es festgestellt, dass jährliches Wirtschaftsanwachsen in Portugal in Jahren 1995 –. 2010 auf 0,7% wachsen wird. Aber solche Bestimmungen können den Integrationeinfluss auf konkrete Menschen nicht abspiegel.

Die EU interhält die Regionen der Schwachentwickelte Ländern. In der EU bekommt Litauen den Finanzbeistand. UUnser Staat muss den Beitrag ins Gesamtbudget hineinbringen. Aber die EU werden hőher als den Beitrag des Litauens.

Das Litauen bekommt schon jetzt die Unterstűtzung der EU für Landwirtschaft, Dörfer, Verkehr und Umweltschutz.

Die Finanzunterstűtzung der EU beträgt etwa 4%

Aber der Nutzen der Finanzunterstűtzung hängt von ihrer richtigen Ausnutzung ab. Noch ein Hauptaspekt der Mitgliedschaft in der EU: die Teilnahme in den europäischen Prozessen . es ist besonders für Politik, Wirtschaft und Kultur wichtig. Das Litauen kann an den wichtigsten Veranstaltungen teilnehmen und auf sie beeinflussen. Obwohl Litauen ein kleiner Staat ist, stärkt es ihm nicht, eine gesamte Politik zu bilden. Alles in der EU wird miteinander zusammen beschlossen.

Ősterreich, Finnland, und Schweden haben in die EU eingetreten, um einer allgemeinen Politik beizutreten. In der gegenwärtigen ökonomischen Welt hat die Politik eine groβe Bedeutung.

WELCHEN NUTZEN BRINGT DAS LITAUEN FŰR DIE EU.

Warum die EU interessiert sich für das Litauen? Das Litauen ist doch ein nicht reiches Land. Dazu sind einige Grűnde. Die EU hat einen Wunsch, ein freundliches, gedeihendes und vereinigtes Europa zu gründen. Diese Union wird die gemeinsamen Ideale und Regeln haben.

Man hofft, dass alle Länder freundliche Beziehungen unterhalten werden. Es wird mehr keine Konflikte. Einige Länder hoffen mit der EU DDemokratie und Marktwirtschaft in ihren Ländern zu befestigen, die anderen hoffen den ökonomischen Nutzen zu haben.

Die Wirtschaft der Länder, die in die EU eintreten, bekommt gute Möglichkeiten für ökonomisches Anwachsen, steigert die Nachfrage auf die Erzeugnisse des Werkens der EU – Länder. Die Bevölkerung zahl dieser Länder beträgt über 100 Millionen Einwohner.

Manchen haben negative Veranlassungen. Sie meinen, dass mit dem Eintritt der armen Länder aus Mittel – und Osteuropa beginnen die sozialen Unruhen und die Bevőlkerungsmigration in die reichere Länder. Aber das Hauptmotiv ist das Sterben der EU einflussreich in der Welt zu werden.WELCHE NEGETIVE FOLGEN KAN DAS LITAUEN NACH DEM EINTRITT IN DIE EU HABEN

Es gibt die Meinung, dass die Konkurrenz den Ortswerken steigt. Die Ortsunternemer müssen ihre Beschäftigungsart ändern. Mit der Integration verbundene ökonomische Tätigkeit wird einen Einfluss nicht nur auf das Rechtsystem und die Verwaltungsstrukturen sondern auch auf die litauischen Unternehmen ausüben.

Man muss die Verbraucher schützen, ihnen hőchstsichere Sozialgarantien geben. Die Tätigkeit der Unternehmen kann beschränkend sein. Die Unternehmen in Litauen müssen auch ihre Geldmittel ausgeben, um strengen Normen zu entsprechen. Aber nicht alle angenommene Normen passen in gegenwärtigen Zeit zur Wissenschaft des Litauens.

Der Welt der ökonomischen Regulierung des Budgets des Litauens wird davon

abhängen, wie unsere Institutionen ihre Verpflichtungen ins Leben verwirklichen können. Wenn das Litauen gut in seinem Land verwalten kann, bekommt es die guten Möglichkeiten für seine Entwicklung. Einige heben Angst, dass das Litauen in der EU seine Souveränität verliert. Die EU – Länder lősen zusammen alle Probleme und nehmen die Entscheidungen an sie hat kein Recht auf “Veto”. Die Entscheidungen des Europäischen Rechtsgerichtes sind obligatorisch für die EU – Mietglieder. In der EU – Vertragen ist die Achtung zur nationalen IIdentität zum Gesetz gemacht. Mit der Mitgliederschaft in der EU kann das Litauen seine Identität haben.DIE INTERESSEN DES LITAUENS UND DAS FORDERUNGSENTSPRECHEN IN DER EU

Für jedes land, dass EU – Mitglieder sein will, sind bestimmte Forderungen. Jedes Land muss entsprechende Grundsätze befolgen. Es muss “nach den Regeln spielen”. Ersten muss der Staat demokratisch sein: im Land werden Zivilrecht, Menschenrecht und das recht der nationalen Minderheiten geachtet. In der Landwirtschaft funktioniert die Marktőkonomik, wo es die Konkurrenz und das Eigentum gibt. DDiese Forderungen Übereinstimmen völlig mit den Zielen des Litauens. Die demokratischen Prinzipe und die Prinzipe der Marktőkonomik sind in der Verfassung des Litauens bestätigt. Die politischen Ziele der EU entsprechen den Interessen des Litauens.KANN MAN AUS DER EU AUSGEHEN?

In der EEU – Geschichte war noch kein Weggehen aus der EU. Im Jahre 1986 hat solches Referendum das Grönland organisiert. Aber das war wegen des Gronlandstatuts und seiner Beziehungen mit Dänemark. Das Weggehen des Landes aus der EU hängt vor der Entscheidung der Bűrger dieses Landes ab. Der Eintritt in die EU hängt auch von dem Wunsch der Bűrgermehrheit. Das Weggehen ist im Vertrag der EU nicht vorbehalten. Aber der Beispiel mit Grönland zeigt, dass es sein kein. Wenn die Bűrgen denken, dass die EU – Politik das nationale Interesse des Landes verletzt, so können sie zu dieser Organisation nicht gehören.DIE SCHLUSSFOLDERUNG

Die EU bildet drei Stützen:

1. Europäische Gemeinschaften (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl, Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Europäische Atomenergiegemeinschaft);

2. gemeinsame Außen- und SSicherheitspolitik;

3. Zusammenarbeit in Bereichen Justiz und Inneres.

Die EU setzt sich für die Interessen Europas und seine Bevölkerung ein. Die Bürger des Mitgliedstaates der EU sind die Bürger jeder EU auch. Es bedeutet, dass der Bürger:

• frei auf dem Territorium der EU reisen und sich ansiedeln kann;

• in jedem Mitgliedstaat der EU arbeiten, lernen und studieren kann;

• im Wohnsitzland wählen und gewählt werden kann;

• von der Vorzitze des Mitgliedstaates verteidigen werden kann;

• an Wahlen des Europäischen Parlaments teilnehmen und petitionieren kann;

Also, die Europäische Union ist eine Assoziierung dder Europäischenstaaten, die nach wirtschaftlicher und politischer Integration streben.

Die Europäische Union hat ein halbes Jahrhundert für Stabilitä, Frieden und Wohlstand gesorgt. Sie hat dazu beigetragen, den Lebensstandard zu heben, einen gemeinsamen europäischen Markt geschaffen, die gemeinsame europäische Währung, den Euro eingeführt und der Stimme Europas in der Welt stärkeres Gewicht verliehen.

Europa ist ein Kontinent mit vielen unterschiedlichen Traditionen und Sprachen, aber auch mit gemeinsamen Werten. Die EU verteidigt diese Werte. Sie fördert die Zusammenarbeit der Völker Europas, in dem sie die Einheit unter Wahrung der Vielfalt stärkt und sicherstellt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden.

In unserer zunehmend durch globale Verflechtungen gekennzeichneten Welt des 21. Jahrhunderts wird es für jeden europäischen Bürger immer unumgänglicher, mit Menschen aus anderen Ländern im Geist der Aufgeschlossenheit, Toleranz und Solidarität zusammenzuarbeiten.

DIE LIITERATUR

1. VILIŠAUSKAS, Ramūnas. 10 klausimų apie Lietuvos narystę Europos Sąjungoje. Vilnius, 2000.23 p. ISBN 9986-9375-0-7.

2. VESSELS, Volfganas.VAIDENFELDERIS, Verneris. Eвропа от А до Я. Riga, 2002. 544 p. ISBN 9984-645-90-8.

3. www.europa.eu.int