Die Umwelt
Der Mensch bekommt von der Natur alles, was er zum Leben braucht.
Wasser, Essen, alle Staffe fur die Industrie. Ohne die Natur kann der Mensch nicht leben, deshalb mu er sie auch schutzen. Naturschutz ist in der Verfasung vieler Lander festgelegt.
Der Naturschutz ist also die Pflicht jedes Burgers auch unserer Republik. Dazu gehoren: Schutz und nationelle Nutzung des Bodens und der Bodenschatze, der Gewasser, der Pflanzen und Tiere, Reinhaltung der Luft und des Wassers, Produktion der Naturreichtumer, Verbesserung der Umwelt des MMenschen.
Die Umweltpolitik. Auf Bundesebene ist das Bundesumweltministerium fur den Umweltschutz zustandig. Ihm unterstehen das Umweltbundesamt in Berlin, das Bundesamt fur Naturschutz in Bonn und das Bundesamt fur Strahlenschutz in Salzitter. Auch einige Lander haben eigenstandige Umweltministerien. Wichtige Aufgaben des Umweltschutzes werden auf lokaler Ebene von Stadten und Gemeinden wahrgenommen.
Der Umweltschutz in Deutschland hat ein im internationalen Vergleich hohes Niveau erreicht: In allen Verursacherbereichen wurden – vor allem seit den achtziger Jahren – strenge Grenzwerte fur Schadstoffeintrage in Luft und Gewasser ddurchgesetzt. Damit konnte in den alten und inzwischen auch in den neuen Landern die Umweltqualitat deutlich verbessert werden.
In den nenziger Jahren liegen die Schwerpunkte der Umweltpolitik in MaBnahmen zu einem effizienteren Energieeinsatz, zur SchlieBung von Stoffkreislaufen und zur Verringerung des FFlachenverbrauchs.
Die Luftreinhaltung. Wie in anderen Industrielandern wird die Luft in Deutschland von Schadstoffen belastet, die vor allem aus dem Betrieb von Industrie und Gewerbe, aus dem StraBenverkehr, Heizungen und Kraftwerken stammen. Die Umweltbelastung zeigt sich besonders deutlich an den Waldschaden. 1996 waren 37 Prozent der Baume schwach und 20 Prozent deutlich geschadigt, lediglich 43 Prozent galten als gesund. Die menschliche Gesundheit, Boden und Gewasser, Gebaude und Kunstdenkmaler mussen deshalb vor weiteren Belastungen durch verunreinigte Luft geschutzt werden.
Gegen die Luftverschmutzung wurde ein umfassendes Programm entwickelt. Luftverunreinigungen werden schon an der Quelle erfaBs und drastisch abgebaut. So werden zum Beispiel die Schadstoffe, die aus Kraft – und Fernheizwerken sowie mit Autoabgasen in die Luft gelangen, durch Filter bzw. Katalysatoren zum groBen Teil rreduziert. MaBnahmen wie die „GroBfeuerungsanlagenverordnung” und die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft” zwangen Kraftwerksbetreiber und Industrie zu einer raschen Umrustung ihrer Anlagen auf den neuesten Stand der Technik. Die Emissionen von Schwefeldioxid aus Industriefeuerungen und Kraftwerken sanken aus diesem Grund in den alten Landern zwischen 1980 und 1994 auf weniger als ein Siebentel, die von Stickstoffoxiden um rund 65 Prozent. Die Emission von Schwefeldioxid aus den Kraftwerken der alten Lander sank von 1983 bis 1996 um rund 90 Prozent. BBei den Stickstoffoxiden wurde eine Verminderung von uber 70 Prozent erreicht.
Im Verkehrsbereich wird die Belastung der Umwelt durch bleifreies Benzin reduziert, dessen Verkaufsanteil fast 100 Prozent betragt. Die Belastung der Luft durch die Schadstoffe Stickstoffoxid, Kohlenwasserstoff und Kohlenmonoxid konnte besonders durch die Einfuhrung und Weiterentwicklung des geregelten Dreiwege – Katalysators zur Abgasreinigung zunehmend verringert werden. Heute mussen alle neuen Personenkraftwagen mit Benzinmotor EUweit Abgaswerte einhalten, die derzeit nur mit einer solchen Abgasreinigungsanlage erreicht werden konnen. Daruber hinaus ist es Deutschland gelungen, EU – einheitlich umweltfreundlichere Kraftstoffqualitaten durchzusetzen.
Schutz vor Larm. Vor allem in Ballungsraumen ist Larm, besonders Verkehrslarm, zu einer schwerwiegenden Belastung der Bevolkerung geworden. MaBnahmen zur Larmbekampfung sind deshalb zwingend: Fur die Planung und den Bau von Wohngebieten, Verkehrs – und Industrieanlagen gibt es rechtlich verankerte Auflagen, um die Bevolkerung vor unzumutbarem Larm zu schutzen. Daruber hinaus werden WohnstraBen zu „verkehrsberuhigten” Zonen umgestaltet, die Gerauschgrenzwerte fur StraBenfahrzeuge werden herabgesetzt, und es werden Anreize fur den Einsatz leiserer Flugzeuge geschaffen. Immer mehr StraBen erhalten schallschluckende Belage. Auch in der Industrie und am Bau werden lammindernde Techniken eingesetzt. Mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel” werden die Verbraucher auf larmarme Produkte, Maschinen und Gerate hingewiesen.
Schutzt der Gewasser einschlieBlich der Meere. Entscheidende Verbesserungen wurden beim SSchutz der Gewasser mit verscharften Vorschriften zur Abwassereinleitung und den dadurch ausgelosten Bau neuer Klaranlagen durch Industrie und Gemeinden erreicht. Sie richteten sich im ersten Schritt insbesondere gegen die organische Belastung der Oberflachengewasser. War in stark verschmutzten Flussen wie dem Rhein oder dem Main Anfang der siebziger Jahre der Artenreichtum drastisch zuruckgegangen, so leben dort heute aufgrund der verbesserten Wasserqualitat wieder annahernd so viele Arten wie in den zwanziger Jahren. Weiterer Sanierungsbedarf besteht dagegen noch trotz spurbarer Verbesserungen fur viele Seen und Flusse in den neuen Landern.
Einer wesentlichen Beitrag zum Gewasserschutz leistet unter anderem das Abwassserabgabengesetz. Es veranlaBt Gemeinden und Industrie, die Schad – und Nahrstoffe im Abwasser weiter zu reduzieren. Nachholbedarf besteht noch bei der Gewasserbelastung durch Nahrstoffe insbesondere aus der landwitschaftlichen Dungung sowie bei den Eintragen von schwer abbaubaren Pflanzenschutzmitteln. Ein wichtiger Schritt zur Reduzierung der Nitrateintrage durch die Landwirtschaft wurde mit der Dungerver
liert, in dem sie eine verschwenderische umweltschadliche Energieversorgung festschreibt. Ziel der neuen Energiepolitik ist, den hohen Ressourcen – und Energieverbrauch auf Kosten der Natur und damit auf Kosten zukunftiger Generationen zu reducieren und nicht nur nachsorgende Umwelttechnik zu praktizieren.
Die Bundesregierung wird die Weichen fur den Weg zu einem neuen, zukunftsfahigen Energiemix ohne Atomkraft stellen. Dabei bbekraftigt sie das Ziel, insbesondere die CO2 – Emissionen bis zum Jahr 2005 gegenuber 1990 um 25 Prozent zu reduzieren. Ziel der Bundesregierung ist die Einbringung eines Gesetzes, mit dem der Ausstieg aus der Kernenergienutzung entschadigungsfrei geregelt wird; dazu warden die Betriebsgenehmigungen zeitlich befristet und der Entsorgungsnachweis angepaBt.
In der Bundesrepublik Deutschland sind zur Zeit an 14 Standorten 19 Kernkraftwerksblocke mit einer Leistung von insgesamt 22194 MWe in Betrieb. Es ist kurzfristig vorgesehen, daB die Verpflichtung zur Sicherheitsuberprufung fur Kernkraftwerke und eine Beschrankung der Entsorgung auf eine direkte Endlagerung gesetzlich eingefuhrt werden sollen. Weiterhin hat die Bundesregierung festgelegt, daB fur die Endlagerung aller Arten radioaktiver Abfalle ein einziges Endlager in tiefen geologischen Formationen ausreicht und fur die Endlagerung die Zeit um 2030 zielfuhrend ist. Die Erkundung des Salzstocks Gorleben soll unterbrochen und weitere Standorte in unterschiedlichen Wirtsgesteinen auf ihre Eignung untersucht werden. Aufgrund eines sich anschlieBenden Standortvergleichs soll eine Auswahl des in Aussicht zu nehmenden Standortes getroffen werden.
Die Einlagerung radioaktiver Abfalle in Morsleben wird beendet. Das Planfeststellungsverfahren bleibt auf die Stillegung beschrankt. SchlieBlich hat die Bundesregierung eine klare Zielvorgabe, daB die Betreiber von Atomkraftwerken grundsatzlich am Kraftwerksstandort oder in dessen Nahe Zwischenlagerkapazitaten zu schaffen haben. Bestrahlte Kernbrennstoffe durfen nur dann transportiert
werden, wenn am Kraftwerk keine genehmigten Zwischenlagerkapazitaten existieren und dies vom Kraftwerksbetreiber nicht zu vertreten ist. Die Zwischenlager werden nicht zum Zweck der Endlagerung genutzt.
Strahlenschutz. Auf der Grundlage des Atomgesetzes regeln die Strahlenschutzverordnung und die Rontgenverordnung den sicheren Umgang mit ionisierenden Strahlen; Personen, Sachguter und die Umwelt werden durch strenge Vorschriften vor Schaden geschutzt. Dabei gilt der Grundsatz, die Strahlenbelastung so gering wie moglich zu halten.
Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland etwa 340000 beruflich strahlenexponierte Personen, von denen rund 2240000 im Bereich Medizin tatig sind. Diese Personen werden auf ihre Strahlenbelastung hin uberwacht. Die dabei registrierten geringen Werte zeigen den hohen Stand des Strahlenschutzes in Deutschland.
Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl wurden das Strahlenschutzvorsorgegesetz erlassen und ein bundesweites Fruhwarn – und Uberwachungssystem aufgebaut. Die hierfur eingerichteten MeBnetze liefern taglich Daten uber die in der Umwelt vorhandene Radioaktivitat und ermoglichen damit jederzeit einen Uberblick uber die radiologische Situation in Deutschland.
Seit 1997 besteht auch ein Schutz gegenuber nichtionisierender Strahlung („Elekrosmog”) durch ddie Verordnung uber elektromagnetische Felder, die Grenzwerte fur bestimmte ortsfeste Anlagen im Nieder – und Hochfrequenzbereich vorsieht.
Naturschutz und nachhaltige Naturnutzuntg. Wichtig fur eine nachhaltige Entwicklung im Bereich des Naturschutzes und den Erhalt der biologischen Vielfalt ist das 1992 in RRio de Janeiro geschlossende internationale Ubereinkommen uber die biologische Vielfalt mit seiner doppelten Zielstellung, die biologische Vielfalt nicht nur zu schutzen und zu erhalten, sondern auch auf nachhaltige Weise zu nutzen. Mit der kosequenten Umsetzung dieser Konventio in Deutschland sollen besonders die in den vergangenen 50 Jahren eingetretenen Beeintrachtigungen von wildleben den Tier – und Pflanzenarten mit ihren Lebensraumen reduziert werden. Gleichzeitig soll dem Verlust von pflanzen – und tiergenetischen Ressourcen entgegengewirkt werden.
Vorrangige Aufgabe des Naturschutzes ist es, noch vorhandene naturliche oder naturnahe Gebiete zu erhalten, sie gegebenenfalls durch RenaturierungsmaBnahmen wiederherzustellen, sie miteinander zu vernetzen und ihre Belastung durch Schadstoffeintrage zu reduzieren. In Deutschland gibt es derzeit rund 5000 Naturschutzgebiete, die rund 1,8 Prozent, sowie mehr als 6000 Landschaftsschutzgebiete, die rrund 25 Prozent der deutschen Landesflache umfassen. Daruber hinaus gibt es 13 Nationalparks mit einem Flachenanteil von rund zwei Prozent, davon 80 Prozent Watt – und Wasserflachen an Nord – und Ostsee. FlachenmaBig bedeutsamer als die Naturschutzgebiete sind die Landschaftsschutzgebiete, von denen einige zu 67 groBraumigen Naturparks zusammengetaBt wurden. Anders als in den Naturschutzgebieten sind Landwirtschaft sowie Erholungsnutzung hier vorgesehen.
Im Rahmen der Fauna – Flora – Habitat – Richtlinie der Europaischen Union ist die Schaffung eines europaweiten BiotopVerbundsystems („Natura 20000”) vvorgesehen, das unter anderem einen genetischen Austausch zwischen einzelnen Schutzgebieten ermoglichen soll. In den Landern der Bundesrepublik wird ein Verbund okologisch bedeutsamer Gebiete angestrebt, der rund 10 Prozent der Flache umfassen soll. Daruber hinaus beteiligt sich Deutschland aktiv am Zustandekommen und der Weiterentwicklung internationaler Naturschutzubereinkommen.
Abfallwirtschaft und Schutz des Bodens. Mit dem Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz von 1994, das im Oktober 1996 in Kraft getreten ist, wurde das bislang geltende Abfallgesetz abgelost. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bedeutet eine Abkehr von der Abfallbseitigung hin zu einer Kreislaufwirtschaft mit der Folge, daB rohstoffliche Ressourcen wirksam geschont, abfallarme Produkte entwikkelt und so auf Dauer das Konsum – und Produktionssystem zu einer Kreislaufwirtschaft umgestaltet werden wird.
Uber den erweiterten Abfallbegriff werden alle abfallwirtschaftlich bedeutsamen Vorgange in den Bereichen von Produktion und Konsum erfasBt und Anforderungen an die Vermeidung, stoffliche und energetische Verwertung sowie umweltvertragliche Beseitigung festgelegt. Dabei wird das Verursacherprinzip mit dem Gedanken der Produktverantwortung in den Mittelpunkt gestellt. Eigeninitiativen der Wirtschaft sollen durch die Moglichkeit zur Ubernahme von Entsorgungsaufgaben durch Verbande und Selbstverwaltungskorperschaften, die Einfuhrung von Konzept – und Bilanzpflichten sowie die Institution des Entsorgungsfachbetriebes gestarkt werden. Die hierfur erforderlichen Rechtsverordnungen sind zeitgleich mit dem Kreislaufwirtschafts – und Abfallgesetz in Kraft getreten. Nunmehr gilt es, auch Regelungen ffur die umweltvertragliche Verwertung von Abfallen zu erarbeiten.
Das Prinzip der Produktverantwortung wurde durch die Verpackungsverordnung erstmals rechtlich verankert. Durch sie wurden Hersteller und Vertreiber von Verpackungen verpflichtet, ihre Erzeugnisse nach Gebrauch zuruckzunehmen und zu verwerten. Die Wirtschaftsbeteiligten haben fur Verpackungsabfalle 1992 das privatwirtschaftlich organisierte „Duale System Deutschland” (DSD, „Gruner Punkt”) aufgebaut, welches das Einsammeln gebrauchter Verpackungen beim Verbraucher und die stoffliche Verwertung ubernommen hat. Die Kosten werden uber den Produktpreis finanziert.
In freiwilligen Selbstverpflichtungen der Produktverantwortlichen sieht die Bundesregierung ein Instrument, das die Moglichkeit zu rechtlichen Regelungen erganzen kann. So haben sich 1996 die Automobilindustrie und weitere beteiligte Wirtschsaftskreise gegenuber der Bundesregierung verpflichtet, die zu besitigenden Abfalle aus der AltautoEntsorgung von derzeit rund 25 Gewichtsprozenten bis zum Jahr 2002 auf maximal 15 und bis zum Jahr 2015 auf maximal funf Gewichtsprozente zu verringern. Gleichzeitig wird ein Rucknahme – und Verwertungssystem fur Personenkraftwagen in Deutschland aufgebaut. Die Hersteller und Importeure verpflichten sich daruber hinaus, ihre Fahrzeuge mindestens bis zum Alter von zwolf Jahren kostenlos zuruckzunehmen. In Erganzung zu dieser Selbstverpflichtung trat zum 1. April 1998 die Altauto – Verordnung in Kraft, in der die Umweltstandards fur Altautoverwertungsbetriebe festgelegt werden.
Einen betrachtlichen Aufschwung haben daneben die Erfassung und Verarbeitung von Bioabfallen erfahren. Wahrend iim Jahr 1990 noch weniger als eine Million Tonnen Bioabfalle separat eingesammelt wurden, lag die Erfassung 1996 bereits bei mehr als sechs Millionen Tonnen.
Mit der Bodenschutz – Konzeption der Bundesregierung von 1985 wurden zum erstenmal Anforderungen des Umweltmediums Boden formuliert. Mit dem Bundesbodenschutzgesetz von 1998 wurden die Voraussetzungen fur einen wirksamen Bodenschutz geschaffen. Die einheitlichen Anforderungen, die das Gesetz bundesweit stellt, bilden die Grundlage fur ein effizientes Vorgehen der Behorden. Ziel ist es, die Funktionen des Bodens nachhaltig in ihrer Leistungsfahigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen, wobei die Funktion als Lebensgrundlage und Lebensraum fur Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen ausdrucklich genannt wird. Hierzu sind Gefahrenabwehr – und – BeseitigungsmaBnahmen sowie MaBnahmen zur Vorsorge gegen kunftige nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu ergreifen. Damit wird der Boden als Umweltmedium nicht nur mittelbar, sonders auch unmittelbar – wie die Luft oder das Wasser – durch ein Bundesgesetz besonderem Schutz unterstellt.
betrachlich – žymus
Erfassung – supratimas
die Bundesregierung – federacinė vyriausybė
das Bundesboden-
schutzge
setz – federacinės žemės apsaugos įstatymas
die Grundlage – pagrindas
die Behorden – įstaigos
nachhaltig – atkaklus, ilgas
die Leistungsfahigkeit – darbingumas, našumas
die Lebensgrundlage – gyvenimo pagrindas
ausdruklich – kategoriškas
Gefahrenabwehr – apsauga, gynimas nuo pavojaus
BeseitigungsmaBnahmen –
šalinimo priemonės
kunftig – būsimas
Einwirkungen – įtakingi
Hochfrequenzbereich – aukšto dažnio teritorija
die Entwicklung –
vystymasis, išsiplėtojimas
Vielfalt – įvairovė, įvairumas
das Ubereinkommen – susitarimas
Zielstellung – tikslo padėtis
konsequenten – nuoseklūs, užsispyrę
eingetretenen – nusiteikes, nusistates
Beeintrachtigungen – padaryti žalą
Verlust – praradimas, nuostolis
entgegengewirkt – priešingas
vorrangige – pirmiausia, visų pirma
Naturschutzgebiete – rezervatas, draustinis
Naturparks – gamtos parkas
Austausch – pasikeitimas, keitimas
ermoglichen – padaryti
Zustandekommen – būti įgyvendintam
abgelost – atskirti
der Folge – pasekmės
schauen – žiūrėti
entwikkeltn – išvystyti
das Konsum – vartojimas
erweiterten – platinti, plėsti
die Vermeidung – vengimas
der Wirtschaft – ūkis
die Moglichkeit – galimybė, galimas
der Verband – draugija, sąjunga
die Einfuhrung – įvedimas
verschwenderische – išeikvotas
festschriebt – užtvirtinti raštu
die WWeichen – iešmas
zukunftsfahigen – perspektyvus
das Ziel – tikslas, taikinys
die Einbringung – pateikimas, sudorojimas
der Kernenergienutzung – branduolinės energijos naudojimas
entschadigungsfrei – apsisprendimo laisvė
die Betriebsgenehmigun-gen – gamyklos leidimas
vorgesehen – numatyti
die Verpflichtung – įsipareigojimas, prievolė
die Beschrankung – apribojimas
zielfuhrend – vadovaujantis tikslu
Eignung – tinkamas
Zielvorgabe – tikslo nurodymas
Bestrahlte – nušviesti, apšviesti
Kernbrennstoffe – branduolinis kuras
der Zweck – tikslas, prasmė
die Strahlen – spinduliai
die Sachguter – daikto kokybė
die Balungsraumen – telkiniai
der Larm – triukšmas
der Anreize – paskata, paskatinimas
die Belage – danga
der Entscheidende – nutarimas
die Verbesserung – pataisymas
verscharften – paaštrėję
die VVorschrift – įsakymas, potvarkis
die Gemeinde – bendruomenė
Oberflachengewasser – paviršiaus vandenys
trotz – nepaisant
spurbarer – juntamas, jaučiamas
wesentlich – esminis, svarbus
der Beitrag – indėlis, įnašas
der Schaden – žala, nuostolis
der Nahrstoffe – maistingosios medžiagos